Bis zu 40% Förderung für mobile Mietheizungen - BEG 2023

13.03.2023

Elektroheizmobile, Heizcontainer und mobile Heizzentralen von mobiheat jetzt kostengünstig und mit bis zu 40 % Förderung mieten. Egal, ob zur Heizungsüberbrückung bei Sanierung oder Heizungstausch, können Sie so Ihrem Kunden das beste Gesamtpaket schnüren. Sichern Sie Ihren Kunden gleichbleibenden Wärmekomfort mit den zuverlässigen Lösungen zur Wärmeüberbrückung vom Profi ENERENT. mobiheat bietet Ihnen eine breite Produktpalette und übernimmt die schnelle Anlieferung und Aufstellung der Anlagen vor Ort. Was Sie jetzt noch wissen müssen: Hier klären wir für Sie nachfolgend die wichtigsten Fragen

 

 

Ab wann wird die mobile Heizung gefördert?
Die Mietkosten der Anlage werden ab Antragstellung für eine Mietdauer bis zu einem Jahr gefördert. – Quelle: Bundesanzeiger vom 30.12.2022

Mit wie viel Prozent werden die Kosten gefördert?

  • Anschluss an ein Wärmenetz - max. 40 %
  • Anschluss an ein Gebäudenetz - max. 35 %
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz - max. 30 %
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden - max. 20 %

Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird? 
Die Förderung der Übergangsheizlösung entfällt

Was muss ich berücksichtigen?

  • Die Höhe des Zuschusses für eine mobile Heizzentrale richtet sich nach dem Fördersatz der zukünftigen Anlage
  • Das Bestandsgebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag bzw. Bauanzeige ausschlaggebend)
  • Inbetriebnahme der förderfähigen Anlage innerhalb des Zuwendungsbescheides
  • Heizanlage für maximal ein Jahr förderfähig
  • Mobile Heiztechnik muss danach abgebaut werden
  • Kosten werden nur einmal gefördert, eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist ausgeschlossen
  • Was bedeutet „innerhalb des Zuwendungsbescheides“?
     
  • Im Zuwendungsbescheid ist ein Bewilligungszeitraum von 2 Jahren hinterlegt. Die Befristung kann auf begründetem Antrag um maximal 24 Monate verlängert werden.

 

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Wie beantrage ich die Förderung?

  1. Angebote einholen/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE) ist bei BEG EM keine Pflicht. Holen Sie Angebot(e) direkt vom Fachunternehmen ENERENT mit den Marken mobiheat und Hotmobil ein. Wichtig: Warten Sie mit der Auftragsvergabe. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und verhindert eine Förderung!
  2. Antrag stellen  Infoblatt zur Antragstellung lesen (Link auf der Rückseite) und anschließend online Antrag stellen, auf Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink für das BAFA-Portal warten und Zugang dafür aktivieren.
  3. Auftragsvergabe/Vertragsabschluss Mit der Auftragsvergabe bis zum positiven Prüf-Bescheid der BAFA (Zuwendungsbescheid, kommt per Post) warten. Nun den Auftrag an ENERENT vergeben bzw. Heizanlage installieren lassen. Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
  4. Einreichung Verwendungsnachweis / Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE) Maßnahme fertigstellen, Online-Verwendungsnachweis und erforderlichen Nachweise auf das BAFA-Portal hochladen. Falls ein EEE eingebunden wurde, sind Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) erforderlich. Der EEE muss dem Antragsteller die „TPN-ID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Online-Verwendungsnachweis abgefragt.
  5. Prüfung und Auszahlung BAFA prüft die Nachweise und erstellt den Festsetzungsbescheid (per Post zugesendet). Daraufhin wird die Auszahlung veranlasst.

 

 

Hilfreiche Links:

BAFA-Infoblatt: BEG - förderfähigen Maßnahmen

Formular zur Antragstellung online 

BMF: Bausanierung Steuervorteile beim Finanzamt