Heizungsförderung 2024: Alle Zuschüsse u Boni inkl Leitfaden zur Beantragung

07.06.2024

Die staatliche Förderung für Heizungssanierung und Heizungstausch in Deutschland wurde 2024 umfassend überarbeitet. Das neue Förderprogramm bietet zahlreiche Anreize, um auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen. Hier sind die wichtigsten Informationen und praktischen Tipps, wie Sie die Förderung optimal nutzen können.

 

 

Grundförderung und Boni die Sie erhalten können

Die Basisförderung für den Heizungstausch beträgt einheitlich 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können verschiedene Boni die Gesamtförderung auf bis zu 70 % erhöhen:

  • Klimageschwindigkeitsbonus: Weitere 20 % Förderung, wenn die Heizung bis Ende 2028 erneuert wird.
  • Einkommensbonus: Weitere 30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis maximal 40.000 Euro.
  • Effizienzbonus: 5 % extra für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel oder bestimmte Wärmequellen nutzen.


Förderfähige Maßnahmen im Zuge der neuen Heizungsförderung

Nicht alle Maßnahmen bei der Heizungssanierung oder dem Heizungstausch sind förderfähig. Einige der geförderten Maßnahmen sind unter anderem:

  • Solarthermische Anlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Heizungstechnologien
  • Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse


Zusammenfassung der Förderkonditionen und der Antragsstellung

  • Maximale förderfähige Kosten: 30.000 Euro, von denen bis zu 21.000 Euro erstattet werden können.
  • Antragsberechtigte: Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern, ab Mai 2024 auch Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften, ab August 2024 auch Vermieter.
  • Kombination von Fördermitteln: Kombinationen mit anderen öffentlichen Fördermitteln sind bis zu 60 % der förderfähigen Kosten möglich.

 


Leitfaden zur Beantragung der Heizungsförderung (Step-by-Step)


Schritt 1: Vorbereitung und Planung
Informationen einholen:

  • Besuchen Sie die Websites der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), um sich über die aktuellen Förderbedingungen und Programme zu informieren.
  • Überlegen Sie, welche Heizungsart für Ihr Gebäude am besten geeignet ist (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasseheizung).


Schritt 2: Energieberater kontaktieren
Energieberater beauftragen:

  • Suchen Sie einen zertifizierten Energieberater oder ein Fachunternehmen in Ihrer Nähe. Eine Liste zertifizierter Berater finden Sie z.B. auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena).
  • Der Energieberater erstellt eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA), die Angaben zur geplanten Heizungsanlage und den Gesamtkosten enthält.


Schritt 3: Angebot einholen und Vertrag abschließen
Angebot einholen:

  • Lassen Sie sich von verschiedenen Heizungsbauern Angebote für die gewünschte Heizungsanlage machen.
  • Wählen Sie das beste Angebot aus und schließen Sie einen Vertrag ab. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine "auflösende oder aufschiebende Bedingung" der Förderzusage enthält.


Schritt 4: Antragstellung bei BAFA und/oder KfW
Förderantrag vorbereiten:

  • Für BAFA: Registrieren Sie sich im BAFA-Online-Portal und füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Für KfW: Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal und füllen Sie das Antragsformular aus. Die BzA-ID (15-stellige Nummer) vom Energieberater wird benötigt.

Erforderliche Unterlagen bereithalten:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Energieberater. Über das Portal der Deutschen Energie-Agentur (Dena) können sie ggf. einen geeigneten Energieberater finden.
  • Einkommenssteuerbescheide (falls Einkommensbonus beantragt wird).
  • Eigentumsnachweise (Grundbuchauszug) und Nachweis der Selbstnutzung (Meldebestätigung) für den KfW-Ergänzungskredit.
  • Liefer- oder Leistungsvertrag für die neue Heizung (als PDF-Dokument).


Schritt 5: Maßnahmenbeginn und Antrag nachholen
Start der Sanierungsmaßnahmen:

Beginnen Sie mit der Sanierung vor Ende August 2024, wenn notwendig. Sie können den Antrag bis Ende November nachholen.

Nachträgliche Antragstellung:

Reichen Sie den Antrag innerhalb der Frist ein. Bei Maßnahmenbeginn vor Ende August 2024, muss der Antrag bis Ende November 2024 nachgeholt werden.


Schritt 6: Kombination von Fördermitteln
Fördermittel kombinieren:

  • Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich zur BAFA- oder KfW-Förderung weitere öffentliche Fördermittel (z.B. von Landesprogrammen oder Energieversorgern) nutzen können.
  • Beachten Sie, dass die Kombination von Fördermitteln bis zu 60 % der förderfähigen Kosten möglich ist.

 

 

Zusätzliche Förderungen und Kombinationsmöglichkeiten

Sollten Sie auch noch auf zusätzliche Förderungen Anspruch haben, sind hier einige Möglichkeiten, die Heizungsförderung des Bundes mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren:

  • KfW-Programme: Die KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren (z.B. KfW 433) kann zusätzlich zu den Bundesmitteln beantragt werden. So sind bis zu 60% der Kosten förderfähig.
  • BAFA-Programme: Zum Beispiel Einzelmaßnahmen zur Gebäudeoptimierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Landesförderung: Viele Bundesländer wie z.B. Bayern, BW, NRW etc. haben eigene Förderprogramme für Heizungen, die sich aufaddieren.
  • Kommunale Fördermittel: Einige Städte und Gemeinden bieten Zuschüsse für klimafreundliche Sanierungen.
  • Stromerzeugung kombinieren: Wenn eine PV-Anlage installiert wird, kann der Batteriespeicher über das KfW-EE-Programm gefördert werden.
  • Vermieterprogramme: Für Vermieter gibt es Extra-Förderung über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm.


Unterstützung durch ENERENT

Während der Sanierung bietet ENERENT mobile Mietheizungen an, die eine nahtlose Komfortwärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung sicherstellen. So müssen Sie während der Umbauphase keine Einschränkungen hinnehmen.


Praktische Beispiele und Kundennutzen

Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einer veralteten Öl- oder Gasheizung. Durch die Inanspruchnahme der neuen Fördermöglichkeiten können Sie nicht nur die Anschaffungskosten erheblich senken, sondern auch langfristig Energiekosten sparen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Beispiel: Familie Stahlhuber erneuert ihre alte Gasheizung und installiert eine neue Wärmepumpe. Dank der Basisförderung und des Effizienzbonus erhalten sie 35 % der Kosten erstattet. Zusätzlich nutzen sie den Klimageschwindigkeitsbonus, da die Heizung vor 2028 ausgetauscht wird, und kommen so auf eine Gesamtförderung von 55 %. Das bedeutet, dass von den 30.000 Euro, die die neue Anlage kostet, 16.500 Euro durch Fördermittel gedeckt werden.

Für weitere Informationen und individuelle Angebote zur Heizungs- und Wärmeüberbrückung während der Sanierung kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Lassen Sie uns gemeinsam die Energiewende vorantreiben!